Württemberg ist mit seinen 11343 Hektar eines der bedeutendsten Weinbaugebiete Deutschlands – und vor allem für seine einzigartigen Schillerwein bekannt. Zu den Herstellern dieses außergewöhnlichen Weins zählen die Weingärtner Marbach, die Genossenschaftskellerei Heilbronn und die Weingärtner Cleebronn-Güglingen. Der Schillerwein entsteht durch die gleichzeitige Verarbeitung roter und weißer Trauben. Seine Farbe, die von zartem Hellrot bis hin zu edlem Altgold reicht, ist ebenso einzigartige der Wein selbst. Mit einem fruchtigen Ausbau und einer pikanten, würzigen Note begeistert er Genießer in jeder Hinsicht.
Unsere Frage lautet dieses Mal:
Welche Bezeichnung ist ein Synonym für Schillerwein?
a) Rotling | b) Mischling | c) Weißling
Mitmachen
Teilnehmen an diesem Rätsel könnt ihr hier im Weinheimat Blog durch einen Kommentar unter diesem Beitrag mit der korrekten Antwort auf die oben gestellte Frage. Unter den richtigen Antworten verlosen wir zehn Weinpakete.
Die Teilnahmebedingungen:
- Veranstalter des Gewinnspieles ist die Weinheimat Württemberg eG, Raiffeisenstraße 6, 71696 Möglingen. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind entweder an gewinnspiele@echt-wuerttemberger.de oder schriftlich an oben genannte Adresse zu richten. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert.
- Teilnahmeberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch einen Kommentar unter diesem Blogbeitrag mit der Antwort auf die im obigen Text gestellte Gewinnspielfrage.
- Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden und ist vom Umtausch ausgeschlossen.
- Teilnahmeschluss ist der 06.08.2025, 10:00 Uhr.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Die Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Weinheimat Württemberg eG ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden, ebenso kann das Gewinnspiel, insbesondere aus technischen Gründen, jederzeit abgebrochen werden. Ansprüche entstehen hieraus für die Teilnehmer nicht.
- V0n der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Weinheimat Württemberg, der angeschlossenen Genossenschaften und Agenturen, sowie deren Familienmitglieder.
- Die Benachrichtigung der Gewinner oder Gewinnerinnen erfolgt über E-Mail.
(1) Die Weinheimat Württemberg eG verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten.
(2) Die Weinheimat Württemberg eG erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die bei der Registrierung angegebenen Daten des Teilnehmers für die Dauer des Wettbewerbs zum Zwecke der Wettbewerbsdurchführung und –abwicklung sowie unternehmensbezogener (Werbe-)Maßnahmen.
(3) Ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch die Weinheimat oder Dritte verwendet. Bitte beachten Sie auch unsere allgemeine Datenschutzerklärung Im Interesse einer besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesen Teilnahmebedingungen bei personenbezogenen Bezeichnungen die männliche Form. Die Formulierungen gelten aber ausdrücklich auch für die weiteren Geschlechter.
Des Rätsels Lösung ist die Antwort a) Rotling
Wenn die Glücksfee mir mal ein „Echt Württemberger Glücksmoment“ gönnen würde…
Antwort a) Was so schön ‚rot‘ schillert, darf wohl bestens ‚Rotling‘ genannt werden