– Jahrgang: Es kommt nicht von ungefähr, dass Weine, die einen konkreten Jahrgang haben, als besonders hochwertig gelten. Denn: Sein Alter verrät einiges über den Wein. Zuallerserst über dessen Reife. Weißweine beispielsweise trinkt man in der Regel gerne jung, hier könnt Ihr gerne einen Wein des aktuellen Jahrgangs wählen. Rotweine dagegen brauchen oft eine etwas längere Reife, um ihre Aromen voll entfalten zu können. Und vor allem, damit ihre Tannimne schön ausreifen können. Hier dürft Ihr gerne auch zu einem etwas älteren Jahrgang greifen. Ist kein Jahrgang angegeben, muss dies jedoch kein KO-Kriterium sein. Gerade Cuvées haben oft keinen Jahrgang angegeben. Denn in ihnen hat der Kellermeister ja mehrere Weine vereint – und diese hatten oft verschiedene Jahrgänge. Seid hier also auch nicht zu streng. Übrigens: Der Jahrgang darf nur angegeben sein, wenn mindestens 85 % des Weins aus der Lese des jeweiligen Jahrgangs stammt.
– Lage: Dies ist eine Angabe, die bei weitem nicht jeder Wein hat. Wenn doch, ist sie ein echter Qualitätsausweis. Denn: Hier habt Ihr schwarz auf weiß, woher die Trauben für Euren Wein stammen. Dass er nicht etwa aus irgendwo am Markt günstig aufgekauften Trauben stammt, sondern der Winzer die Trauben bildlich gesprochen mit Namen kennt. Und – weiterer Vorteil: Wenn Ihr Euch dafür interessiert, das Terroir Eures Weines zu erschmecken, ist es äußerst sinnvoll, zu wissen, von wo der wein kommt. Bekannte Lagen in Württemberg sind zum Beispiel der in Württemberg der Lauffener Katzenbeißer, der Heilbronner Wartberg, Haberschlachter Dachsberg, Uhlbacher Götzenberg, die Metzinger Hofsteige oder das Cannstatter Zuckerle. Viele Kenner schätzen es, einen Lagenwein zu trinken.
– Rebsorte: Hier wird es so richtig relevant. Denn: Die Rebsorte hat einen ganz eintscheidenden Einfluss auf den Geschmack des Weines. Jede hat ihren eigenen Charakter und bringt diesen unverwechselbar in den Wein ein. Steht die Rebsorte nicht auf dem Etikett, handelt es sich in der Regel um eine Cuvée. Cuvées aus bis zu drei Rebsorten dürfen diese konkret nennen, wenn der Wein vollständig aus ihnen besteht. Die bekannteste Cuvée Württembergs ist der bekannte „Trollinger mit Lemberger“. Und – Zusatzwissen zum angeben auf der nächsten Party: In welcher reihenfolge sind die Rebsorten bei einer Cuvée zu nennen? In absteigender Reihenfolge nach ihrem Mengenanteil. Also: Bei „Trollinger mit Lemberger“ überwiegt der Trollinger, bei „Lemberger mit Trollinger“ der Lemberger.
– Herkunft: Auch die Herkunft eines Weines ist in Deutschland eine Pflichtangabe, aber: Das anbaugebiet reicht. Davon gibt es in Deutschland insgesamt 13 Stück. Sortiert nach ihrer Größe sind dies: Rheinhessen, Pfalz, Baden, Württemberg, Mosel, Franken, Nahe, Rheingau, Saale-Unstrut, Ahr, Sachsen, Mittelrhein und Hessische Bergstraße.
– Qualitätsstufe: Ja, in der Tat: Sogar die (grobe) Qualität Eures Weins muss auf dem Rücketikett angegeben sein. Bei welchem Genussmittel habt Ihr das sonst noch? Ihr erfahrt also schon vor dem ersten Schluck, ob Ihr einen Qualitätswein vor Euch habt, oder gar einen Kabinett, eine Spätlese oder Auslese? Auch die Angabe der Qualitätsstufe ist beim wein Pflicht.
– Weinart: Unter der Weinart versteht der Profi das, was Ihr bisher wahrscheinlich immer „Farbe“ genannt habt. Also Rotwein, Weißwein oder Rosé, gegebenenfalls Weißherbst oder Blanc de Noir. Weißherbst – das wisst Ihr aus früheren Beiträgen hier im Weinheimat Blog – ist ein Rosé aus nur einer Rebsorte. Und Blanc de Noir ein hell gekelterter Wein aus Rotweintrauben.
– Geschmacksangabe: Auch der Geschmack, der Euch später im Glase erwartet, wird auf dem Rücketikett schon einmal grob verraten. Ist ein Wein trocken, findet Ihr diese Angabe auf der Rückseite der Flasche. Ist in diesem Fall Pflicht. Freiwillig ist die Angabe hingegen bei halbtrockenen und lieblichen Weinen. Oft werden diese Weine aber ebenfalls gekennzeichnet. Besonders häufig kommt dies vor beim halbtrockenen „feinfruchtig“. Der Grund liegt auf der Hand: Diese Geschmacksrichtung ist am Markt so beliebt, dass die Angabe schon wieder absatzfördernd sein kann.
– Alkoholgehalt: Eine absolute Pflichtangabe. Logisch. Er liegt in der Regel zwischen 12 und 14 Volumenprozent. Gerade bei lieblichen und süßen Weinen kann er aber auch deutlich tiefer liegen und bis zu 9 Volumenprozent „runtergehen“. Dies liegt in der Natur des Weines: Bei der Gärung wird ja der in den Trauben enthaltene Zucker in Alkohol umgewandelt. Will man einen Wein mit einer größeren Menge an Restzucker erzeugen, lässt man die Hefe eben nicht allen Zucker in alkohol wandeln – und landet bei einem entsprechend geringeren Alkoholgehalt. Apropos Restzucker: Die ebenfalls für den Verbraucher interessanten Angaben zu ihm und auch zur Säure sind dagegen freiwillig und werden so gut wie nie gemacht.
– Erzeugername: Eine weitere Pflichtangabe, denn wenn alle Stricke reißen, habt Ihr natürlich Anspruch darauf, zu wissen, wer den Wein erzeugt.
– Amtliche Prüfnummer: Ist eine Angabe, die vorgeschrieben ist, aber zugegebenermaßen für Euch und Euren Weingenuss in aller Regel keine Relevanz hat. Sie ist aber zumindest der untrügliche Nachweis, dass der Wein die Qualitätsprüfung bestanden hat. Denn nur, wer das schafft, bekommt im Anschluss die amtliche Prüfnummer.
– Flascheninhalt: Die Angabe der Menge ist in Deutschland eine Pflichtangabe. Möglich sind beim Wein 0,75 Liter, 0,5 Liter, 0,25 Liter und nach oben 1,5 und 3 Liter (Magnum- und Doppelmagnum). Andere Größen, wie zum Beispiel die bei Limonaden sehr beliebten 0,33 Liter, sind vom Gesetzgeber für Wein nicht vorgesehen.